Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Truffer Rent – Maschinenvermietung
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverhältnisse zwischen Truffer Rent, 3924 St. Niklaus (nachfolgend Vermieter) und dem Mieter.
2. Mietobjekte
Vermietet werden Maschinen, Fahrzeuge, Anhänger sowie Zubehör gemäss Mietvertrag. Die Mietobjekte gelten bei Übergabe als geprüft und in ordnungsgemässem Zustand akzeptiert.
3. Mietdauer
Die Mietdauer richtet sich nach dem abgeschlossenen Mietvertrag. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der Zustimmung des Vermieters.
4. Mietpreise und Zahlung
Es gelten die vereinbarten Mietpreise. Zahlungen sind gemäss Vereinbarung im Voraus oder spätestens bei Rückgabe fällig. Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren und Verzugszinsen erhoben werden.
5. Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen. Die Rückzahlung erfolgt nach vollständiger Kontrolle des Mietobjekts. Allfällige Schäden, Reinigungskosten oder offene Forderungen können mit der Kaution verrechnet werden.
6. Nutzung der Mietobjekte
Die Mietobjekte dürfen nur sachgemäss und durch geeignete Personen verwendet werden. Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher Sicherheitsvorschriften. Die Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist untersagt. Die Nutzung unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss ist verboten.
7. Führerausweis und Bewilligungen
Der Mieter ist verantwortlich für das Vorliegen sämtlicher erforderlicher Ausweise, Bewilligungen und gesetzlichen Voraussetzungen.
8. Transport
Der Transport erfolgt auf Risiko des Mieters, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Mieter ist für eine korrekte Ladungssicherung verantwortlich.
9. Treibstoff und Reinigung
Die Mietobjekte sind vollgetankt und gereinigt zurückzugeben. Zusätzlicher Aufwand für Reinigung, Betankung oder Entsorgung wird separat verrechnet.
10. Schäden und Haftung
Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer für sämtliche Schäden, Verlust, Diebstahl, Vandalismus oder unsachgemässe Nutzung. Normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
11. Versicherung
Der Mieter ist für ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich. Selbstbehalte sowie nicht gedeckte Schäden gehen zulasten des Mieters.
12. Pannen und Reparaturen
Störungen oder Defekte sind sofort zu melden. Reparaturen dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden.
13. Rückgabe
Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Verspätete Rückgaben werden zusätzlich verrechnet. Der Vermieter behält sich vor, versteckte Schäden nachträglich geltend zu machen.
14. Wetter und höhere Gewalt
Bei wetterbedingten Ausfällen oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadenersatz.
15. Datenschutz
Personendaten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung und Rechnungsstellung verwendet.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist St. Niklaus VS.
Stand: Juni 2026